Besondere Geschäftsbedingungen für Auskunftsdienste und Adressermittlungen

Stand: 15.10.2007
Die Dienstleistung der Auskünftsdienste und Adressermittlungen bei der ECS-Solution GmbH, nachfolgend ECS-Solution genannt, richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem Interesse. Sollten Sie sich als Privatperson für unsere Leistungen interessieren, empfehlen wir, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann uns nach Prüfung des berechtigten Interesses jederzeit beauftragen.
Es gelten nachfolgende besondere Geschäftsbedingungen. Der Geltung von AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
  1. Leistung und Haftungsbeschränkungen
    1. ECS-Solution bietet ihren Auftraggebern als Dienstleistung die Beschaffung von Auskünften, wie Adressermittlungen und Bonitätsauskünfte an (in Zukunft "Auskünfte" genannt). Diese Auskünfte stammen überwiegend von externen Dienstleistern. ECS-Solution teilt dem Auftraggeber auf Anfrage im nachherein mit, von welchem Dienstleister sie die jeweilige Auskunft bezogen hat. ECS-Solution leitet die Anfrage des Auftraggebers elektronisch an die entsprechenden externen Dienstleister weiter. Die vom externen Dienstleister ermittelten Daten werden von ECS-Solution grafisch aufbereitet an den Auftraggeber weiterleitet. Eine inhaltliche Überprüfung der ermittelten Auskünfte durch ECS-Solution findet nicht statt. Es besteht immer das Risiko, dass in der entsprechenden, vom Auftraggeber gewählten, Ermittlungsart ein Ergebnis nicht ermittelbar ist oder das ermittelte Ergebnis nicht mehr aktuell ist. ECS-Solution bietet daher keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen, insbesondere nicht für die Einsichtnahme in öffentliche Register.
    2. Im Vorfeld der Adressvalidierung werden von ECS-Solution und dem jeweiligen externen Dienstleister offensichtlich fehlerhafte, unvollständige Datensätze herausgefiltert und über die Schnittstelle zu ECS-Solution an den Auftraggeber zurück übermittelt.
    3. Die Einzelheiten der beschafften Auskünfte wie der extern angeforderte Dienstleistungsumfangs (Prüfungs- und Recherchetiefe) ergeben sich aus den, bei ECS-Solution veröffentlichten, Beschreibungen der Ermittlungsarten.
    4. ECS-Solution ist stets bestrebt für die Kunden die besten externen Dienstleister zur Beschaffung der Auskünfte heran zu ziehen und die Dienstleistungen an sich verändernde Verhältnisse anzupassen. Veränderungen des Dienstleistungsumfangs werden von ECS-Solution im Kundenbereich veröffentlicht und treten mit Beginn des Folgemonats – frühestens jedoch zwei Wochen nach Veröffentlichung - in Kraft.
    5. ECS-Solution haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch bei ihr zurechenbarem Verhalten von gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ECS-Solution nur, sofern eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt. Dabei ist die Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
    6. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet ist, z. B. bei erheblichem Verzug, bei nicht nur unerheblicher Verletzung von Mitwirkungs- oder Informationspflichten oder bei nicht nur unerheblicher Verletzung von Pflichten, mit denen der Vertrag steht oder fällt.
    7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  2. Datensicherheit und Datenschutz
    1. ECS-Solution protokolliert den gesamten Vorgang der Datenverarbeitung und die für die Gewährleistung der Datensicherheit relevanten Tatsachen.
    2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Auskünfte, insbesondere Bonitätsauskünfte, wegen der darin enthaltenen personenbezogenen Daten nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses anzufordern und dieses Interesse glaubhaft darzulegen.
    3. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Auftraggeber in einer Vertragsbeziehung zur abgefragten Person steht, eine solche Beziehung sich anbahnt oder nachweisbar zivilrechtliche Ansprüche gegenüber der abgefragten Person verfolgt. Der Auftraggeber darf die übermittelten Daten nicht für andere Zwecke verwenden. Die Daten unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Für Zuwiderhandlungen und Schäden aus einer abredewidrigen Weitergabe haftet alleine der Auftraggeber. Der Auftraggeber hält ECS-Solution von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
    4. Der Auftraggeber hat die ihm gemäß Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG obliegenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz zu treffen.
    5. ECS-Solution ist berechtigt, im Einzelfall und ohne Angabe von Gründen das Vorliegen des berechtigten Interesses zu überprüfen.
    6. ECS-Solution übermittelt dem Auftraggeber Adressdaten ausschließlich für Zwecke des Forderungsmanagements oder im Rahmen einer bereits bestehenden Kundenbeziehung (z.B. Wiederaufnahme des Kontaktes mit unbekannt verzogenen Geschäftspartnern). Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von ECS-Solution übermittelten Adressdaten nur im Rahmen dieser Zweckbindung zu nutzen und sie nicht an Dritte weiter zu geben. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Daten für eine Mehrfachnutzung in einen Datenpool einzuspeisen oder die Daten für andere Zwecke – insbesondere nicht für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung – zu nutzen. Der Auftraggeber hat die ihm gemäß Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG obliegenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz zu treffen.
    7. Die Datensätze werden nur unter den Voraussetzungen von § 29 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 lit. a), S. 2 bis 4 BDSG übermittelt und vor jeder Übermittlung wird durch den Auftraggeber bestätigt, dass ein berechtigtes Interesse im Sinne dieser Bestimmungen in Anspruch genommen werden kann.
    8. Sofern ECS-Solution für Zwecke der Erfüllung dieses Vertragsverhältnisses Daten durch Dritte im Auftrag verarbeiten lässt, wird der Auftraggeber über die Tatsache der Auftragsdatenverarbeitung unterrichtet.
  3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    1. Die Vergütung der Leistungen von ECS-Solution ergibt sich aus der im Kundenbereich hinterlegten Preisliste. Die Vergütung versteht sich zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer.
    2. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Rechnungen werden dem Kunden entweder in digitaler Form per e-mail zur Verfügung gestellt oder sind über das Internet mittels Passwort abrufbar.
  4. Sonstiges
    1. In begründeten Ausnahmefällen und / oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann ECS-Solution die Annahme eines Auftrags ablehnen oder die weitere Durchführung verweigern.
      Ein Ausnahmefall beziehungsweise ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung ausstehender Beträge im Rückstand ist oder wenn er gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel den Nachweis des berechtigten Interesses bei Firmenauskünften / Bonitätsauskünften verstösst. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
  5. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
    1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ECS-Solution und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Kaiserslautern ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Erfüllungsort ist ebenfalls Kaiserslautern.
    3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.