Besondere Geschäftsbedingungen für Auskunftsdienste und Adressermittlungen
Stand: 15.10.2007
Die Dienstleistung der Auskünftsdienste und Adressermittlungen bei der
ECS-Solution GmbH, nachfolgend ECS-Solution genannt, richtet sich ausschließlich
an Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem Interesse. Sollten Sie sich
als Privatperson für unsere Leistungen interessieren, empfehlen wir, sich an einen
Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann uns nach Prüfung des berechtigten Interesses
jederzeit beauftragen.
Es gelten nachfolgende besondere Geschäftsbedingungen. Der Geltung von AGB des
Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
- Leistung und Haftungsbeschränkungen
-
ECS-Solution bietet ihren Auftraggebern als Dienstleistung die
Beschaffung von Auskünften, wie Adressermittlungen und Bonitätsauskünfte
an (in Zukunft "Auskünfte" genannt). Diese Auskünfte stammen überwiegend
von externen Dienstleistern. ECS-Solution teilt dem Auftraggeber auf
Anfrage im nachherein mit, von welchem Dienstleister sie die jeweilige
Auskunft bezogen hat. ECS-Solution leitet die Anfrage des Auftraggebers
elektronisch an die entsprechenden externen Dienstleister weiter. Die
vom externen Dienstleister ermittelten Daten werden von ECS-Solution
grafisch aufbereitet an den Auftraggeber weiterleitet. Eine inhaltliche
Überprüfung der ermittelten Auskünfte durch ECS-Solution findet nicht
statt. Es besteht immer das Risiko, dass in der entsprechenden, vom
Auftraggeber gewählten, Ermittlungsart ein Ergebnis nicht ermittelbar ist
oder das ermittelte Ergebnis nicht mehr aktuell ist. ECS-Solution bietet
daher keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen, insbesondere
nicht für die Einsichtnahme in öffentliche Register.
-
Im Vorfeld der Adressvalidierung werden von ECS-Solution und dem jeweiligen
externen Dienstleister offensichtlich fehlerhafte, unvollständige Datensätze
herausgefiltert und über die Schnittstelle zu ECS-Solution an den Auftraggeber
zurück übermittelt.
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Die Einzelheiten der beschafften Auskünfte wie der extern angeforderte
Dienstleistungsumfangs (Prüfungs- und Recherchetiefe) ergeben sich aus den,
bei ECS-Solution veröffentlichten, Beschreibungen der Ermittlungsarten.
-
ECS-Solution ist stets bestrebt für die Kunden die besten externen
Dienstleister zur Beschaffung der Auskünfte heran zu ziehen und die
Dienstleistungen an sich verändernde Verhältnisse anzupassen. Veränderungen
des Dienstleistungsumfangs werden von ECS-Solution im Kundenbereich
veröffentlicht und treten mit Beginn des Folgemonats – frühestens jedoch
zwei Wochen nach Veröffentlichung - in Kraft.
-
ECS-Solution haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit –
auch bei ihr zurechenbarem Verhalten von gesetzlichen Vertretern sowie
Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ECS-Solution nur,
sofern eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
vorliegt. Dabei ist die Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren
Schadens begrenzt.
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Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen,
bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet ist, z. B. bei
erheblichem Verzug, bei nicht nur unerheblicher Verletzung von Mitwirkungs-
oder Informationspflichten oder bei nicht nur unerheblicher Verletzung von
Pflichten, mit denen der Vertrag steht oder fällt.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von
Körper, Leben und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
- Datensicherheit und Datenschutz
- ECS-Solution protokolliert den gesamten Vorgang der Datenverarbeitung und die
für die Gewährleistung der Datensicherheit relevanten Tatsachen.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, Auskünfte, insbesondere Bonitätsauskünfte,
wegen der darin enthaltenen personenbezogenen Daten nur bei Vorliegen eines
berechtigten Interesses anzufordern und dieses Interesse glaubhaft darzulegen.
- Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Auftraggeber in einer
Vertragsbeziehung zur abgefragten Person steht, eine solche Beziehung sich
anbahnt oder nachweisbar zivilrechtliche Ansprüche gegenüber der abgefragten
Person verfolgt. Der Auftraggeber darf die übermittelten Daten nicht für
andere Zwecke verwenden. Die Daten unterliegen der Geheimhaltung und dürfen
nicht an Dritte weitergegeben werden. Für Zuwiderhandlungen und Schäden aus
einer abredewidrigen Weitergabe haftet alleine der Auftraggeber. Der
Auftraggeber hält ECS-Solution von etwaigen Schadensersatzansprüchen
Dritter frei.
- Der Auftraggeber hat die ihm gemäß Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG obliegenden
technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz zu treffen.
- ECS-Solution ist berechtigt, im Einzelfall und ohne Angabe von Gründen das
Vorliegen des berechtigten Interesses zu überprüfen.
- ECS-Solution übermittelt dem Auftraggeber Adressdaten ausschließlich für
Zwecke des Forderungsmanagements oder im Rahmen einer bereits bestehenden
Kundenbeziehung (z.B. Wiederaufnahme des Kontaktes mit unbekannt verzogenen
Geschäftspartnern). Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von ECS-Solution
übermittelten Adressdaten nur im Rahmen dieser Zweckbindung zu nutzen und
sie nicht an Dritte weiter zu geben. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
die Daten für eine Mehrfachnutzung in einen Datenpool einzuspeisen oder die
Daten für andere Zwecke – insbesondere nicht für Zwecke der Markt- oder
Meinungsforschung – zu nutzen. Der Auftraggeber hat die ihm gemäß Anlage
zu § 9 Satz 1 BDSG obliegenden technischen und organisatorischen Maßnahmen
zum Datenschutz zu treffen.
- Die Datensätze werden nur unter den Voraussetzungen von § 29 Abs. 2 S. 1
Ziff. 1 lit. a), S. 2 bis 4 BDSG übermittelt und vor jeder Übermittlung wird
durch den Auftraggeber bestätigt, dass ein berechtigtes Interesse im Sinne
dieser Bestimmungen in Anspruch genommen werden kann.
- Sofern ECS-Solution für Zwecke der Erfüllung dieses Vertragsverhältnisses
Daten durch Dritte im Auftrag verarbeiten lässt, wird der Auftraggeber über
die Tatsache der Auftragsdatenverarbeitung unterrichtet.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung der Leistungen von ECS-Solution ergibt sich aus der im
Kundenbereich hinterlegten Preisliste. Die Vergütung versteht sich zuzüglich
allfälliger Umsatzsteuer.
- Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Rechnungen werden dem Kunden
entweder in digitaler Form per e-mail zur Verfügung gestellt oder sind über
das Internet mittels Passwort abrufbar.
- Sonstiges
- In begründeten Ausnahmefällen und / oder bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes kann ECS-Solution die Annahme eines Auftrags ablehnen oder die
weitere Durchführung verweigern.
Ein Ausnahmefall beziehungsweise ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel dann
vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung ausstehender Beträge im Rückstand
ist oder wenn er gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, wie zum
Beispiel den Nachweis des berechtigten Interesses bei Firmenauskünften /
Bonitätsauskünften verstösst. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben
davon unberührt.
- Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
ECS-Solution und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Kaiserslautern ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Erfüllungsort ist ebenfalls Kaiserslautern.
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Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.