Besondere Geschäftsbedingungen für Abrechnungsdienste
Stand: 15.10.2007
- Allgemeine Leistungsbeschreibung der ECS-Solution Abrechnungsdienste
- ECS-Solution stellt dem Kunden Services und Schnittstellen zu Abrechnungszwecken zur Verfügung. Mittels
ECS-Abrechnungsdienste kann der Kunde seine Forderungen für Produkte und Dienstleistungen auf einfache Art und Weise buchen/abrechnen. Der Kunde kann jederzeit den Stand seines Forderungskontos per Internet einsehen.
- Zur Buchung der vom Kunden eingestellten Forderungen fragt
ECS-Solution zur Buchung notwendige Informationen beim Endkunden
ab, sofern diese nicht vom Kunden vollständig geliefert werden.
- Leistungsmerkmale
- Variable, individuelle Buchung über die bei ECS-Abrechnungsdienste angebotenen Zahlmethoden
- Gruppierte Abrechnung nach Systemen (SID)
- Umsatzstatistiken
- Zeitnaher Einzeltransaktions-Nachweis
- Anzeige von Entgeltinformation, Kunden sowie Inhalte-System für Inhalte-Nutzer bei Aufruf der
Buchungsmasken
- Leistungsumfang
- ECS-Solution ermöglicht es Kunden, ihre Produkte und Dienstleistungen variabel abzurechnen. Die Buchungen rechnet ECS-Solution mit dem Endkunden mit der zum jeweiligen Zeitpunkt im ECS-Solution Abrechnungssystem eingestellten Zahlmethoden (z.B. Lastschriftverfahren oder Kreditkarte) im Interesse der Kunden ab. ECS-Solution wird ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen für den Kunden
einzuziehen.
ECS-Solution zieht dabei die Zahlungen der Endkunden des Kunden in dessen Auftrag ein. Ausgezahlt werden nur die
nicht rückgebuchten und ungesperrten, frei verfügbaren Geldeingänge durch die Endkunden des Kunden auf dem Konto
von ECS-Solution, abzüglich der Tarife für die Leistungen von ECS-Solution und sonstiger weiterbelastbarer Kosten.
- Alle abrechnungsrelevanten Daten werden bei ECS-Solution für Nachweiszwecke gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorgehalten. ECS-Solution ist berechtigt, diese Daten 6 Monate nach Erteilung der Schlußabrechnung zu vernichten. Dies gilt auch für sämtliche Unterlagen des Auftraggebers (mit Ausnahme etwaiger Schuldtitel), die dieser vor Fristablauf nicht zurückgefordert hat.
- ECS-Solution handelt nach eigenem Ermessen bei der Vorgehensweise zur Einziehung offener Forderungen und hat dem Kunden gegenüber Anspruch auf alle zweckdienlichen Informationen. ECS-Solution ist berechtigt, in begründeten Fällen, wie zum Beispiel ungenügende Aussicht auf Einbringlichkeit, die Annahme bzw. die Fortführung von Aufträgen abzulehnen. ECS-Solution behält sich insbesondere das Recht vor, gegebenenfalls Rechnungsbeträge, die kleiner als 1,- EUR sind, aus wirtschaftlichen Gründen nicht einzuziehen.
- Die Dienstleistungen von ECS-Solution führen weder zu einer Unterbrechung noch zu einer Hemmung der Verjährung der betreffenden Forderung. Die Verjährungskontrolle der Forderungen obliegt dem Kunden.
- ECS-Solution stuft Kunden generell als umsatzsteuerliche Unternehmer ein. Diese sind dazu verpflichtet, die von ECS-Solution vereinnahmte/ ausgewiesene Umsatzsteuer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abzuführen. Im Zuge dieser Einstufung ist ECS-Solution ermächtigt, vom Kunden eine deutsche Ust-ID zu verlangen.
- Sofern der Einzug der Nutzungsentgelte durch ECS-Solution nicht oder nur teilweise vom Inhalte-Nutzer möglich ist, werden die Daten des Inhalte-Nutzers an den Kunden weitergeleitet. ECS-Solution sperrt nach eigenem Ermessen in einem solchen Fall den Inhalte-Nutzer für weitere Buchungen durch den Kunden. ECS-Solution übernimmt aber keine Bonitätsgarantie oder Zahlungsgarantien für die Forderungen der Kunden gegenüber den Endkunden. Das Ausfallrisiko trägt der Kunde.
- Wenn Erfolgsaussichten bestehen, kann der Kunde über ECS-Solution das weitere Inkasso der Forderung oder die Weitervermittlung an einen angeschlossenen Rechtsanwalt veranlassen und die Forderungen gerichtlich beitreiben lassen. Die Inkassokosten bzw. die weiteren Kosten bei Vermittlung an einen Rechtsanwalt sind gesondert mit dem Rechtsanwalt zu vereinbaren. ECS-Solution fungiert nur als Vermittler, wenn der Kunde dies wünscht.
- Supportservice und Störungsmeldungen
- Kunden und Inhalte-Nutzer können 24h täglich Supportanfragen und Störungmeldungen per Email oder telefonisch bei
ECS-Solution melden. ECS-Solution wird sich bemühen, diese Anfragen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu behandeln.
- Sicherheit
- Alle Daten der ECS-Abrechnungsdienste werden zur Sicherheit auf redundanten Systemen gespeichert. ECS-Solution führt in der Regel zu Nachtzeiten Wartungarbeiten durch.
- Für den Fall eines sonstigen Datenverlustes ist der Kunden selbst verantwortlich. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er sich um eine angemessene Datensicherung kümmern muss. Auch haftet ECS-Solution nicht für die Neu-Einrichtung und Tarifierung der Inhalte des Kunden.
- Leistungen gegenüber den Endkunden von ECS-Abrechnungsdienste
- Kunden buchen Kosten für Inhalte mittels der ECS-Abrechnungsdienste beim Endkunden ab.
- ECS-Solution ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Seiten, die der Inhalte-Nutzer über die ECS-Abrechnungsdienste bezahlt hat.
- Preise und Zahlungsmodalitäten
- Die Nutzung der Leistungen von ECS-Solution, insbesondere der ECS-Abrechnungsdienste, erfolgt zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen gemäß der aktuellen Preisliste, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
- ECS-Solution ist bestrebt, anfallende Kosten mit vom Kunden getätigten Umsätzen zu verrechnen. Sollte dies nicht möglich sein, weil die Kosten den Umsatz übersteigen, so wird dem Kunden über die offene Differenz eine Rechnung gestellt.
- ECS-Solution zieht die Zahlungen der Endkunden des Kunden in dessen Auftrag ein. Ausgezahlt werden nur die nicht rückgebuchten und ungesperrten, frei verfügbaren Geldeingänge durch die Endkunden des Kunden auf dem Konto von ECS-Solution, abzüglich der Tarife für die Leistungen von ECS-Solution und sonstiger weiterbelastbarer Kosten. Die von ECS-Solution einbehaltenen Tarife stehen ECS-Solution auch dann gegenüber dem Kunden zu, wenn es zu Rückabwicklungen oder Stornierungen durch den Endkunden kommt, die ECS-Solution nicht zu vertreten hat. Im Falle einer Stornierung wird darüberhinaus eine Gebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste durch ECS-Solution gegen den Kunden erhoben. ECS-Solution ist nicht zur Auszahlung von Vergütungen verpflichtet, die nicht durch den Eingang der entsprechenden Vergütung auf ihrem Konto gedeckt sind, insbesondere im Falle von Einbehaltungen durch Kreditkartenabrechnungsunternehmen. Die Kosten von Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Kunden.
- Die Auszahlung erfolgt 14-tägig mit einer weiteren 14-tägigen Auszahlungsverschiebung (Latenz) zum jeweils 1. und 15. eines jeden Monats.
Der Zeitraum 01.02. – 15.02. wird z.B. zum 01.03. ausgezahlt.
- ECS-Solution ist berechtigt, die Leistungen aus diesem Vertrag einzustellen, sobald der Servicenehmer mit der Bezahlung einer Rechnung länger als 14 Tage in Verzug ist.
- Bei Vertragskündigung behält ECS-Solution zur Absicherung möglicher Stornierungen die Einnahmen des letzten Monats für die Dauer von 6 Monaten ein. Der Verdacht für Stornierungen genügt.
- Fremdwährung
- ECS-Solution wird bei Zahlungseingängen von anderen Währungen als Euro eine automatische Währungsumrechnung zum Zeitpunkt der Buchung vornehmen. Die Umrechnung erfolgt auf Grundlage des zu
diesem Zeitpunkt aus öffentlichen Quellen ermittelbaren Wechselkurses.
- Umsätze werden von ECS-Solution immer in EUR geführt. Massgeblich für die Verrechnung eines Umsatzes ist der Wechselkurs zum Zeitpunkt des Geldeinganges bei ECS-Solution. Gleiches gilt bei Stornierungen für den Zeitpunkt des Geldabgangs. Das Risiko von Wechselkursschwankungen trägt der Kunde.
- Änderungen des Leistungsangebotes und Tarifwechsel
- ECS-Solution hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von vier Wochen die Gebühren und Leistungsinhalte vereinbarter Leistungstarife veränderten Gegebenheiten
(insbesondere erhöhte Personal-, Sachkosten oder erhöhte Kosten, die ECS-Solution zur Erbringung seiner
Leistung an Dritte zahlen muss oder veränderte technische Gegebenheiten etc.) anzupassen bzw. angebotene
Leistungen zu ändern, einzustellen oder bislang vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste nur gegen weiteres Entgelt anzubieten (Tarifänderung).
Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, so hat er das Recht, ihn schriftlich mit einer Frist von einem Tag zum Änderungszeitpunkt außerordentlich zu kündigen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.
- Abrechnungen und Statistiken
- Die der Auszahlung zugrunde liegenden Abrechnungen sowie statistische Daten werden dem Kunden entweder in digitaler Form per e-mail zur Verfügung gestellt oder sind über das Internet mittels Passwort abrufbar.
- Besondere Pflichten und Obliegenheiten des Kunden bei Abrechnungsdiensten/Inkasso
- Die von ECS-Solution zu bearbeitenden Forderungen dürfen vom Kunden weder unmittelbar noch mittelbar bearbeitet werden. Der Auftraggeber stellt sämtliche anderweitigen Inkassobemühungen gegen den Schuldner ein. Zahlungseingänge und wesentliche Vorkommnisse sind ECS-Solution unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist ECS-Solution für den rechtlichen Bestand der zur Einziehung übertragenen Forderung verantwortlich und haftet für die Folgen unvollständiger oder falscher Angaben. Der Kunde trägt insbesondere die Verantwortung für die Richtigkeit der Transaktionsdaten, betrügerische oder missbräuchliche Nutzung durch seine Inhalte-Nutzer.
- Der Kunde verpflichtet sich, bei Anfrage von ECS- Solution, die Rechtmäßigkeit der eingereichten Forderungen jederzeit nachzuweisen. Ein Verstoß gegen diese besondere Verpflichtung gilt als wichtiger Grund, der ECS-Solution zur außerordentlichen Kündigung und/oder Rückabwicklung der betroffenen Forderungen berechtigt.
- Der Kunde verpflichtet sich, die durch ECS-Solution abgerechneten Inhalte derart zu gestalten, dass die Inhalte der jeweils gültigen Rechtsprechung der Verbreitungsländer genügen. Der Kunde stellt ECS-Solution ausdrücklich von jeder Haftung für die abgerechneten Inhalte frei. ECS-Solution ist nicht verpflichtet, den Inhalt der Angebote zu prüfen.
- Es obliegt Kunden, eigenverantwortlich ihre Informationsangebote ordnungsgemäß mit dem ECS-Abrechnungsdienste Angebot darzustellen und einzurichten, es sei denn, ECS-Solution übernimmt hierzu ausdrücklich Beratungspflichten. ECS-Solution haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Werthaltigkeit, Aktualität und/oder Qualität von Inhalten der Kunden.
- Der Inhalte Anbieter verpflichtet sich gegenüber ECS-Solution seine Inhalte-Nutzer entsprechend den nachfolgenden Punkten zu informieren:
- Es obliegt dem Kunden darauf hinzuweisen, dass ein Vertrag über die entgeltpflichtigen Leistungen, denen die ECS-Abrechnungsdienste zugrunde liegen, ausschließlich zwischen dem Kunden und seinem Endkunden zustande kommt und dass die dafür zu zahlenden Nutzungsentgelte entweder durch den Kunden selbst oder durch ECS-Solution für den Kunden eingezogen werden.
- Der Kunden weist ferner seinen Inhalte-Nutzer darauf hin, dass ECS-Solution nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Werthaltigkeit, Aktualität und Qualität von Inhalten haftet.
- Der Kunde weist seinen Inhalte-Nutzer auch darauf hin, dass ECS-Solution die Nutzungsdaten zur Ermittlung und zur Abrechnung der vom Inhalte-Nutzer in Anspruch genommenen Leistung speichert und weiterverarbeitet sowie dem Kunden zur Verfügung stellt.
- Der Kunde informiert seinen Inhalte-Nutzer darüber, dass, sofern ECS-Solution die Nutzungsentgelte nicht oder nur teilweise einziehen kann, eine Sperrung erfolgen kann.
- Kündigung
- Die vorzeitige außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für ECS-Solution in dem Bereich der Abrechungsdienste/Inkasso insbesondere vor, wenn bei einem Kunden das Verhältnis von eingereichten Transaktionen zu stornierten Transaktionen innerhalb einer Abrechungsperiode ein bestimmtes Verhältnis überschreitet.
Es gelten die folgenden Verhältnisse:
- Zahlverfahren Lastschrift: 100:15 (15% Stornierungen)
- Andere Zahlverfahren: 100:1,5 (1,5% Stornierungen)