Allgemeine Geschäftsbedingungen der ECS-Solution GmbH (Rahmen-AGB) für Abrechnungsdienste und Inkasso nach RDG sowie weiterer Dienstleistungen

Stand: 31.01.2011, gültig ab 02.03.2011
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Rahmen-AGB) gelten für jeden Vertragsabschluss, den ECS-Solution GmbH (im folgenden ECS-Solution genannt) mit Kunden schließt und für alle von ECS-Solution angebotenen Dienstleistungen.
  1. Geltungsbereich und Definitionen
    1. Die Abrechnungsdienste, Inkasso, sowie sonstige Dienstleistungen (insbesondere Webservices und Auskünfte) der ECS-Solution GmbH richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-mail an seine E-mail Adresse oder postalisch mitgeteilt. Auf etwaige nachteilige Änderungen zulasten des Kunden wird dabei besonders verwiesen. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung, wenn der Kunde der Änderung nicht widerspricht.
    3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Leistungsumfang
    1. Der genaue Leistungsumfang der jeweiligen Dienstleistungen von ECS-Solution ergibt sich entweder aus den einzelnen Online- Beschreibungen der Dienstleistungsmodule bzw. den gesonderten Leistungsbeschreibungen in den Einzelverträgen oder in den besonderen Geschäftsbedingungen, sofern eigens geregelt im Anhang.
    2. Beschwerden und Reklamationen: Sollten Kunden mit den Angeboten und Leistungen von ECS-Solution nicht zufrieden sein, so richten Sie bitte Beschwerden an: info@ecs-solution.de.
  3. Verantwortungsbereich von ECS-Solution, Leistungsstörungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung und Eigentumsvorbehalt
    1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet von nachgelagerten Datenleitungen abhängt, auf die ECS-Solution keinen Einfluss hat und für die ECS-Solution keine Gewähr übernimmt. ECS-Solution gibt in diesem Zusammenhang auch keine Zusicherungen ab. Desweiteren übernimmt ECS-Solution für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Werthaltigkeit, Aktualität und Qualität der von Kunden stammenden Inhalte keine Gewähr. Insbesondere macht ECS-Solution sich die von Kunden stammenden Inhalte nicht zu eigen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für die von ihm oder Dritte über seine Plattform angebotenen Inhalte.
    2. Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ECS-Solution nicht zu vertreten hat und die seine Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, lassen den Vergütungsanspruch von ECS-Solution unberührt. Liegt eine nicht nur unerhebliche Behinderung über einen nicht unwesentlichen Zeitraum (mindestens eine Woche) vor, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Weitere Rechte sind ausgeschlossen.
    3. Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verantwortungsbereich von ECS-Solution liegen, obliegt es dem Kunden dies unverzüglich gegenüber ECS-Solution zu rügen. ECS-Solution wird fehlerhafte Leistungen wiederholen. Erbringt ECS-Solution seine Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht vertragsgemäß, hat der Kunde das Recht, die laufenden Gebühren für die Leistungen von ECS-Solution für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem ECS-Solution diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht hat. Daneben steht dem Kunden das Recht der außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass ECS-Solution eine Nachfrist von 2 Wochen zur Erbringung vertragsgerechter Leistungen hat und diese Frist fruchtlos abgelaufen ist.
    4. Gegen Ansprüche von ECS-Solution kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese AGB sind.
    5. ECS-Solution bietet individuelle Leistungen als Ergänzung zu den Basisleistungen an. Zusätzliche Leistungsmerkmale werden jeweils gesondert vereinbart. Sofern die Lieferung von Waren und sonstigen Produkten Vertragsgegenstand ist, erfolgt die Übereignung unter dem Vorbehalt vollständiger Kaufpreiszahlung (Eigentumsvorbehalt).
  4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
    1. Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten
      1. Der Kunde prüft und teilt ECS-Solution erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich mit.
      2. Der Kunde ist verpflichtet, die ECS-Abrechnungsdienste und weitere von ECS-Solution angebotene Dienstleistungen nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten ein:
        1. Der Kunde stellt sicher, dass durch von ihm eingespeiste Daten nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte Dritter und die Verletzung von Schutzrechten, insbesondere Urheberrechten Dritter, verstoßen wird.
        2. Der Kunde verpflichtet sich, eine übermäßige Belastung von ECS-Solution durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen.
        3. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern oder Viren behaftet sind, die geeignet sind, die Leistungserbringung durch ECS-Solution zu stören.
        4. Der Kunde verpflichtet sich, den ihm überlassenen Nutzernamen und das Passwort geheim zu halten. Bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht ist dies bei ECS-Solution unverzüglich anzuzeigen.
        5. Im Fall eines Verstoßes gegen die zuvor genannten Verpflichtungen ist ECS-Solution berechtigt, nach eigener Wahl den Zugang zu den Inhalten ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen und/oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
      3. Sollte im Zuge dieses Vertrages ECS-Solution dem Kunden Software zur Abrechnung zur Verfügung stellen, bleibt diese im Eigentum der ECS-Solution und ist nach Vertragsende restlos und ohne gesonderte Aufforderung zu löschen. Jegliche Veränderung, Verbreitung sowie Weiterentwicklung der Software durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt und wird im Falle des Verstoßes mit einer Vertragsstrafe von 20.000 EUR belegt, soweit ECS-Solution keinen höheren oder der Kunde keinen niedrigeren Schaden nachweist.
    2. Schadenersatz
      1. Der Kunde hat ECS-Solution den aus solchen Pflichtverletzungen (insbesondere Verstösse gegen allgemeine und besondere Pflichten und Obliegenheiten) resultierenden Schaden zu ersetzen und zudem von allen Nachteilen freizustellen, die durch seine schädigenden Handlungen entstehen können. Die Haftung des Kunden beschränkt sich dabei auf diejenigen Fälle, die dieser zu vertreten hat.
  5. Hinweise zu Urheberrechtsverletzungen und zum Datenschutz
    1. Für den Fall, dass der Kunde Daten auf die Webseiten von ECS-Solution einspeist oder im Rahmen der ECS-Abrechnungsdienste bereithält, an denen dem Kunden Urheberrechte oder sonstige Nutzungsrechte zustehen, ist ECS-Solution für die Dauer des Vertrages zu denjenigen Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die ECS-Solution durchführen muss, um die vertraglich geschuldeten Leistungen, wie zum Beispiel Datentransport zu erbringen.
    2. Der Kunden steht dafür ein, dass die von ihm im Rahmen dieses Vertrages Endkunden zur Verfügung gestellten Inhalte, keine Rechte Dritter verletzen. Sollte ECS-Solution von Dritten wegen Urheberrechtsverletzungen des Kundens in Anspruch genommen werden, so hat dieser ECS-Solution von solchen Ansprüchen freizustellen.
    3. ECS-Solution weist alle Kunden darauf hin, dass unverschlüsselt preisgegebene Daten - auch wenn dies per E-Mail erfolgt - von Dritten mitgelesen werden können. ECS-Solution hat technisch hierauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, die von diesem zur Verfügung gestellten Daten durch Verschlüsselung oder in sonstiger Weise gegen Missbrauch zu schützen. ECS-Solution ist dem Kunden gegenüber nicht verpflichtet, ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, technische oder rechtliche Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen.
    4. ECS-Solution hält die Regeln des Datenschutzes ein und steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. ECS-Solution weist darauf hin, dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass die Regeln des Datenschutzes von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von ECS-Solution liegenden Personen oder Institutionen nicht beachtet werden. Ebenso ist es möglich, dass eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, trotzdem diesen Bereich verlässt. ECS-Solution wird seine Mitarbeiter in der erforderlichen Form auf die Einhaltung des datenschutzrechtlichen Datengeheimnisses und vertraglich vereinbarter Verschwiegenheitspflichten verpflichten.
    5. Der Kunden verpflichtet sich insbesondere die von ECS-Solution übermittelten Daten gemäß den Regeln des Datenschutzes zu handhaben.
  6. Haftung
    1. ECS-Solution ist nur für die von ihr erbrachten Leistungen (Weiterleiten der erhaltenen Daten und Anbietervergütungen) im Rahmen dieses Vertrages verantwortlich. ECS-Solution haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet ECS-Solution auch für leichte Fahrlässigkeit, begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. ECS-Solution haftet auch, sofern eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Ist die Haftung von ECS-Solution ausgeschlossen, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern oder Mitarbeitern von ECS-Solution. Im Übrigen gilt die eingeschränkte Haftung von ECS-Solution bzw. Haftungsausschluß für fremde Inhalte und soweit nur der Zugang zum Internet und ähnlichen Netzen hergestellt wird gemäß § 5 Telemediengesetz.
    2. Die Schadenersatzhaftung von ECS-Solution nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Falle von Arglist bleiben unberührt.
  7. Kündigung
    1. Verträge über solche Leistungen, für die von ECS-Solution laufende Gebühren erhoben werden, werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie sind jedoch jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum 1. oder 15. eines Monats kündbar.
    2. Die vorzeitige außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.
    3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  8. Referenzen
    1. Der Kunde erklärt sich einverstanden, von ECS-Solution als Referenzkunde auf den Webseiten, Broschüren usw. von ECS-Solution unter Angabe Logo, Firmennamen und welche Dienstleistungen von ECS-Solution genutzt werden, genannt zu werden. Eine Veröffentlichungspflicht für ECS-Solution besteht aber nicht.
  9. Sonstiges
    1. ECS-Solution ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des gesamten Leistungsspektrums zu beauftragen.
    2. Für sämtlichen Schriftverkehr betreffend dieses Vertrages wird Deutsch als Sprache vereinbart. Schriftverkehr in anderen Sprachen erreicht nur Gültigkeit, wenn beide Vertragsparteien dies ausdrücklich bestätigen.
    3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    4. Die Verträge kommen online oder in Schriftform zustande.
    5. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von ECS-Solution, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder wenn dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
    6. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt, es sei denn, dass sich das Festhalten am Vertrag auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften als unzumutbare Härte darstellen würde.