Gerichtliches Inkasso

Mahnung durch ein anwaltliches Schreiben
Mahnbescheid
Vollstreckungsbescheid
ggf. gerichtliche Vertretung durch unseren Vertragsanwalt

Sollte das vorgerichtliche Inkasso keinen Erfolg zeigen, kann auf Wunsch ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnet werden.
Unsere Vertragsanwälte beantragen einen Mahnbescheid und ggf. einen Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Gericht.
Bei einem Widerspruch / Einspruch können Sie sich direkt von unseren Vertragsanwälten vertreten lassen.
Sobald ein vollstreckbarer Schuldtitel (Vollstreckungsbescheid) vorliegt, können entsprechend Zwangsvollstreckungsmassnahmen eingeleitet werden.
Der Schuldtitel ist 30 Jahre lang gültig, die Forderung verjährt in dieser Zeit nicht.
Sollte die Schuld vorerst uneinbringbar sein, überwachen wir Ihre Forderung bis zu 30 Jahre; sollte sich an der Bonität des Schuldners in dieser Zeit etwas ändern, werden entsprechende Zwangsvollstreckungsmassnahmen eingeleitet.